Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 04/09)

Precision Electronics
Dipl.-Ing. David Zimmer
Karl-Laux-Str. 6
01219 Dresden


Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Precision Electronics ( im folgenden PE genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Dies gilt auch dann wenn PE in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausführt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware, Leistung oder dem unterzeichnen einer Auftragsbestätigung gelten die hier beschriebenen Bedingungen als angenommen.

1. Geltungsbereich:

1.1 Für die gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen PE und dem Kunden gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschluss gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der besonderen Geschäftsbedingungen von PE für die verschiedenen angebotenen Leistungen, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen sind jeweils bei den angebotenen Leistungen ausgewiesen.

2. Kunden:

2.1 PE schließt nur Verträge mit Kunden ab, die (a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit (b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Kunden versehentlich von PE angenommen wurde, ist PE binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand:

3.1 PE liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte PE nachträglich erkennen, das sich bei PE ein Fehler z.B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit ergeben hat, wird PE den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist PE zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Vertragsabschluss und Widerrufsrecht

4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch PE zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, §151 Absatz 1 des BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von PE durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Warenlieferung oder Angebotsunterbreitung und Erbringung der Dienstleistung informiert. Sollte der Kunde via Internet bestellen, so wird PE versuchen die Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen.

4.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens PE ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Deshalb kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware diese ohne Angabe von Gründen originalverpackt und ohne Gebrauchsspuren an PE zurücksenden. Der letztmögliche Versandtermin für abgelehnte Ware ist der letzte Tag der Frist (14 Tage nach Vertragsabschluss), d.h. es genügt wenn die Ware bis zum letzten Tag beim Spediteur zur Retuore aufgegeben wird. Die Übernahme der Rücksendekosten und Gefahr durch PE erfolgt nur dann, wenn der Warenwert 50 Euro unterschreitet. In allen anderen Fällen sind das Porto und eventuell weitere anfallende Kosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, die zum Kunden gelieferte Ware wurde versehentlich im mangelhaften Zustand von PE abgesandt. Ist die Rücksendung aufgrund der Schwere oder der Größe der Sendung als Paket nicht umgehend möglich, so genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14 tägigen Frist ab Vertragsbeginn ein schriftliches Rücknahmeverlangen, das keiner Begründung bedarf, an PE sendet. Alternativ hat der Kunde das Recht, innerhalb der oben erwähnten Frist (14 Tage) ab Vertragsbeginn eine schriftliche Widerrufserklärung , die keiner Begründung bedarf, an PE zu senden. Auch in diesem Fall ist der Kunde ggf. zum Tragen der Versandkosten wie vorstehend in Absatz 1 und 2 dieser Ziffer beschrieben, verpflichtet. Die Sendung ist an: Precision Electronics, David Zimmer, Ludwig Renn Allee 2, 01217 Dresden zu richten.

4.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für solche besonderen Services und Waren von PE oder anderen Anbietern, in deren besonderen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Generell wird das Recht aus 4.2 für alle Arten von Batterien, Akkus, Verbrauchsmaterial an sich, Bild-, Ton-, Datenträger, CD's, DVD's und besonders für Entwicklungshardware, deren Originalverpackungssiegel geöffnet wurde oder diese heruntergeladen wurden, nicht angewendet. Eine Rücknahme dieser Waren ist durch PE nicht möglich. Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Bücher, Metaware und verderbliche Waren sind im Absatz 4.3 eingeschlossen und sind auch vom Umtausch ausgeschlossen.

4.4 PE behält sich bei Rückgabe benutzter oder beschädigter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann diese Ersatzansprüche vermeiden, wenn er die Ware nur in dem für eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Benutzung nimmt.

5. Verfügbarkeitsvorbehalt:

5.1 Sollte PE nach Vertragsabschluss feststellen, das die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei PE zur Verfügung stehen oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, so kann PE entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden in diesem Fall dem Kunden selbstverständlich erstattet.

6. Lieferung:

6.1 Für das gesamte Risiko der Beschädigung auf dem Transportweg oder dem Verlust der Ware auf dem Transportweg haftet entweder bei versicherter Versendung das von uns explizit beauftragte Transportunternehmen bzw. deren Bürgschaftsgeber oder bei unversicherter Versendung der Kunde. Wir bitten bei Transportschäden uns umgehend davon zu informieren um eventuell eine kulante Abwicklung zu ermöglichen.

6.2 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereibart werden benötigen die Schriftform.

6.3 Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die es PE erschweren oder unmöglich machen die Leistung bzw. Lieferung zu erbringen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich vereinbarte Anordnungen, wesentliche Veränderungen der Energiekosten, Frachtkosten oder sonstiger relevanter Begleitkosten u.s.w., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat PE die vereibarten Fristen und Termine nicht zu vertreten.

6.4 Die vorbezeichneten Lieferungs- und Leistungsverzögerungen berechtigen beide Vertragsparteien, binnen einer angemessenen Frist von drei Wochen nach bekannt werden und Mitteilung des Störungsgrundes, eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder aber die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Rücktrittsvorschriften nach §346 ff. BGB vorzunehmen.

7. Preise:

7.1 Die Preisangaben im Webshop sind Endpreise und und enthalten ggf. die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer Erhöhung zwischen Auftragsstellung und Lieferung erfolgen, so ist PE zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes berechtigt. Bei einer Preiserhöhung am Büchermarkt ist PE aufgrund der Preisbindung zur Weitergabe von Preiserhöhungen berechtigt.

7.2 Alle angegebenen Preise enthalten keine Versicherungs- oder Verpackungskosten.

7.3 Die Preisangebote und -angaben ausserhalb einer Auftragsbestätigung sind unverbindlich und freibleibend. Diese können jederzeit von PE geändert werden.

7.4 Auf der Rechnung werden neben dem Bruttopreis beziehungsweise bei Geschäftskunden dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen. Dies sind unter anderem: Verpackung, Versand, ggf. die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertssteuer u.s.w.

7.5 Die Preisangebote für Geschäftskunden werden Netto (hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer) erstellt.

8. Eigentumsvorbehalt:

8.1 PE behält sich das Eigentum an aller Ware, die an den Kunden ausgeliefert wird, bis zur entgültigen und vollständigen Zahlung dieser vor. Insoweit PE Waren aus Gewähleistungsgründen austauscht, wird heute bereits vereinbart, daß das Eigentum der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden an PE bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits PE die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde eine Austauschlieferung von PE erhält.

9. Gewährleistung:

9.1 PE gewähleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von PE bzw. des Herstellers erwarten kann.

9.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab Zugang der Ware und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige an PE absenden. Bei versteckten Mängeln ist diese Erklärung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

9.3 Im Fall eines Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. PE kann im Rahmen von § 439 des BGB die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung des Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde nach § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen wenn der Mangel geringfügig oder unerheblich ist.

9.4 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit dem Tag des Zugangs der Ware beim Kunden.

9.5 Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, das PE diese Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und in diesem Zusammenhang Schäden an Körper, Gesundheit und Leben entstanden sind.

9.6. Vorraussetzung für die Gewähleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße und fahrlässige Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich der Mangel erst später als 6 Monate nach Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls steht es PE frei, den Nachweis zu führen, das die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

10. Haftung:

10.1 PE, ihre Geschäftsführung und ihre (evtl. freien) Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 des BGB haftet PE im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von PE begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadensersatz das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Im Falle von Datenverlusten haftet PE nur, wenn der Kunde die Datenbestände regelmässig und mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.

10.3 Der Umfang einer Haftung von PE nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.4 Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang von PE, ihrer Geschäftsführung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

11. Rechtswahl:

11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen PE und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1988 ist ausgeschlossen.

11.2. Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

12. Verschiedenes:

12.1 Der Gerichtsstand ist Dresden oder ein beliebiger von PE gewünschter anderer Ort, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

12.2 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht,es sei denn, die Forderung ist unstrittig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

12.3 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz von PE. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei PE oder der Versandort des ersten Versenders, der für PE tätig wird.

12.4 Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab dem Rechnungsstellungsdatum oder ist bei Änderung in schriftlicher Form auf der Rechnung zu vermerken.

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehen Lücke aufweist.

12.6. Eventuelle Abweichungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung seitens PE wirksam.


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